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Persönliche Informationen 02/2024
Lohnabrechnungen – elektronisches Arbeitgeberkonto

Die Krankenkassen als Einzugsstellen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge führen für Unter-nehmen ein Beitragskonto (Arbeitgeberkonto). Über dieses Konto läuft der Zahlungsverkehr zwischen Unternehmer und Krankenkasse. 

Zur Eröffnung eines Arbeitgeberkontos wurden bisher entsprechende Antragsformulare durch die Krankenkassen bereitgestellt. Seit 2024 erfolgt die Übermittlung für neue oder wiederzueröffnende Arbeitgeberkonten elektronisch. Das Papierverfahren entfällt damit.

Die Übermittlung der Arbeitgeberstammdaten für das Arbeitgeberkonto erfolgt durch Trautmann&Partner im Rahmen der Gehaltsabrechnung nach entsprechender Anforderung durch die Krankenkasse.

Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates an die Krankenkassen darf nur durch den entsprechenden Verfügungsberechtigten des Kontos erfolgen, da nur dieser die rechtliche Legitimation zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates hat. Somit ist die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates an die Krankenkasse durch den Arbeitgeber/ Kontoinhaber selbst elektronisch vorzunehmen. Personen, die Kontoverfügungsmacht haben, können dies auch erledigen. Die lohn- und gehaltsabrechnende Stelle (Trautmann&Partner) kann das nicht.

Zur elektronischen Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandates an die Krankenkassen steht Ihnen z.B. das SV-Meldeportal zur Verfügung. Hier ist eine einmalige Registrierung unter Verwendung des eigenen Elster-Zertifikates notwendig. Auch dies können Sie nur selbst erledigen.
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